Bekanntmachungen der Gegenzeichnung der Multilateralen Vereinbarung M346 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR

Die von Deutschland am 25. Mai 2022 vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M346 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von Farbresten (Abfall) ist am 02. Juni 2022 von Frankreich gegengezeichnet worden. Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar.

Die ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegengezeichnet
haben, können im Internet unter der Adresse www.unece.org abgerufen werden.

Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend als deutsche Übersetzung veröffentlicht VkBl./PDF

Bundesministerium für

Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag Linda Rathje-Unger

Bonn, den 21. Juni 2022 G 16/3642.40/346

 

Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt (VkBl.) 13-2022, S. 468 – 469

Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund

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