Seminarübersicht - Gefahrstoffrecht
Unternehmen, die im Alltag mit Gefahrstoffen umgehen, müssen ein hohes Maß an Sicherheitsvorkehrungen beachten. Nicht nur bezogen auf den Umweltschutz, sondern besagte Unternehmen sind ebenfalls verpflichtet laut Arbeitsschutzgesetz, für einen umfassenden Schatz Ihrer Arbeitnehmer zu sorgen.
Über diese Sicherheitsbestimmungen, die hierbei beachtet werden müssen, klären wir Sie in unseren Seminaren auf. Bei uns lernen Sie nicht nur die aktuelle Gesetzeslage zum Gefahrstoffrecht, sondern auch, wie Sie diese im betrieblichen Alltag praktisch und effizient umsetzen können.
Wofür sind Seminare notwendig?
Mitarbeiter müssen mit der internationalen Rechtslage im Umgang mit Gefahrstoffen umgehen können und dies umsetzen können. Die Seminare richten sich auf die Zielsetzung aus, einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu vermitteln. Grundlage dafür ist ein bestens organisiertes Gefahrstoffmanagement, was aus einer genauen Gefahrgutbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen besteht.
Lagerung von Stoffen nach TRGS 510 und AwSV
Sie erhalten in Ihrem Unternehmen eine Vielzahl von Rohstoffen, Betriebsmitteln und Hilfsstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten, und müssen diese lagern? An die dafür verantwortlichen Personen richtet sich dieses Seminar. Nach Abschluss erhalten Sie eine nach WHG (dem Wasserhaushaltsgesetz) anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme.
Erwerb von Fachkunde nach TRGS 520
Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle beschäftigt sind. Mindestens ein Mitarbeiter in einer Schadstoffsammelstelle muss die Fachkunde des TRGS 520 besitzen. Auch für Hilfskräfte, die eine qualifizierte Tätigkeit durchführen, müssen dieser Fachkunde fähig sein. Das Basis-Seminar wird durch eine schriftliche Prüfung abgeschlossen. Außerdem bieten wir eine Fortbildung TRGS 520 mit ADR an.
Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK) ®
Dies ist ein Zertifikatslehrgang für die „Chemiespezifische Qualifizierung gemäß TRGS 520 (IHK) ®“. Es sollen Grundlagen von chemisch-/physikalischen Zusammenhängen, Laborpraxis und mögliche biologische Auswirkungen von Chemikalien auf Mensch und Umwelt in Lernmodulen vermittelt werden. Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter aus kommunalen und städtischen Entsorgungsträgern sowie private Entsorger, die chemisch-/physikalisches Wissen erlangen wollen. Abgeschlossen wird das Ganze mit IHK-Testaten, bei Bestehen aller Modultestate wird ein IHK-Zertifikat ausgestellt.
Erwerb von Sachkunde nach TRGS 521
Das Seminar richtet sich an Unternehmen, dessen Mitarbeiter mit alter Mineralwolle bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen umgehen, bei denen krebserzeugende Fasern freigesetzt werden. Abgeschlossen wird das Seminar mit einer Bescheinigung über die Teilnahme am Grundlehrgang.
Naturwissenschaftliche Grundlagen
Die Schwierigkeit in vielen Unternehmen besteht darin, Bewertungen im Bereich von verwendeten Chemikalien oder technischen Einrichtungen zu tätigen oder die Klassifizierung oder Abfallanalytik zu interpretieren. Daher richtet sich dieses Seminar an alle Mitarbeiter, die verantwortlich im Betrieb mit Gefahrgütern, Gefahrstoffen und Abfällen umgehen.
Was sind Gefahrstoffe?
Gefahrstoffe sind Stoffe, die gefährliche Eigenschaften aufweisen. Sie können in fester, flüssiger oder gasförmiger Form auftreten. Die gefährlichen Eigenschaften können sein:
- ätzend
- reizend
- entzündlich
- giftig
- explosiv
- krebserregend
- umweltschädlich
Dennoch sind es Stoffe, mit denen in Unternehmen gearbeitet wird. Für eben diese Unternehmen ist es wichtig, verantwortlich mit der Verarbeitung umzugehen, sowohl in Bezug auf die Umwelt als auch in Bezug auf ihre Mitarbeiter.
Was ist TRGS?
TRGS bedeutet „Technische Regeln für Gefahrstoffe“. Diese technischen Regeln werden vom AGS (Ausschuss für Gefahrstoffe) aufgestellt und stetig angepasst, damit sie ständig auf dem aktuellen Stand sind. Die Bekanntmachung erfolgt über die BarbBl (dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt). Sie beziehen sich auf Sicherheit, Arbeitsmedizin, Hygiene und Arbeitswissenschaft und legen die Anforderungen an den Umgang während der Inverkehrbringung fest.
- Die TRGS 510 umfasst die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältnissen.
- Die TRGS 520 beschreibt die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen sowie Zwischenlagern für Kleinmengen an gefährlichen Abfällen.
- Die TRGS 521 legt die Regelungen für Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle fest.