Bekanntmachungen der Gegenzeichnung der Multilateralen Sondervereinbarung RID 1/2022 nach Abschnitt 1.5.1 RID

Die von Deutschland am 25. Mai 2022 vorgeschlagene Multilaterale Sondervereinbarung RID 1/2022 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von Farbresten (Abfall) ist am 02. Juni 2022 von Frankreich gegengezeichnet worden.

Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar. Die RID-Vertragsstaaten, die diese Vereinbarung gegengezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse http://otif.org eingesehen werden. Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend in deutscher Übersetzung und englischer
Fassung veröffentlicht: VkBl./PDF multilaterale-sondervereinbarung-rid1-2022_21062022.pdf (gefahrgutjaeger-elearning.de)

Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Linda Rathje-Unger
Bonn, den 21. Juni 2022 G 16/3642.60/202201

Mit freundlicher Genehmigung: Verkehrsblatt (VkBl.) 13-2022, S. 469 – 471
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstr. 14, 44287 Dortmund

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