Aktualisierung des Sicherheitsüberwachungsgesetzes (SÜG)

Mit Wirkung zum 16.01.2026 ist die Aktualisierung des Sicherheitsüberwachungsgesetzes (SÜG) in Kraft getreten.

Was bedeutet das?
Mit der Novelle des SÜG, werden die bereits bestehenden Meldepflichten klargestellt und können ab sofort, bei nicht Einhaltung der Pflichten, mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ belegt werden.

Für wen ist das wichtig?
Den Melde- und Registrierpflichten unterliegen
– Unternehmen, in denen es sicherheitsempfindliche Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen
Einrichtungen gibt;
– Personen, die an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebenswichtigen Einrichtung
beschäftigt sind oder werden sollen.

Wir bieten in unserem Seminar „Sicherungspläne richtig erstellen“ das nötige Werkzeug, um den Anforderungen gerecht zu werden.

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