Neues für Gefahrgutbeauftragte

Basis

Seminar-Infos

Und wieder hat der Gesetzgeber Änderungen im Gefahrguttransport
durchgeführt und plant weitere Ergänzungen und Neuerungen! Wir halten Sie mit unserem Basis-Seminar auf dem Laufenden und binden so diese Neuerungen in Ihren praktischen Alltag ein. Unser Seminar „Neues im Gefahrgutrecht“ ist einfach ein Muss, vor allem, weil Sie täglich mit neuen Fragen zur Beförderung von gefährlichen Gütern konfrontiert werden!

Dieses Basis-Seminar ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.

Zielgruppe

Das Basis-Seminar richtet sich insbesondere an „Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OWiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind“ (früher „Beauftragte Personen“) sowie „Gefahrgutbeauftragte“ die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich sind.

Dieses Seminar ersetzt nicht unsere Basis- oder Aufbau-Seminare sowie die Fortbildungen zu „Personen nach Kapitel 1.3 ADR, § 9 OWiG und § 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind“ (früher „Beauftragte Personen“) und „Der Gefahrgutbeauftragte“.

Inhalt

  • Neuerungen für 2023 in der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  • Umsetzung von Abfalltransporten mit baumusterzugelassenen
    Containern (BK 1 und BK 2 sowie die neue Codierung BK 3)
  • Anwendung der Klassifizierung von Abfällen in Bezug zum ADR Kapitel 2.1.3.5.5 und zu weiteren Bedingungen des Abfall- und Chemikalienrechtes sowie zu weiteren Umweltvorschriften
  • Veränderungen beim Transport von leeren, ungereinigten Verpackungen mit Ausblick auf die damit verbundenen zukünftigen Sondervorschriften
  • Erfahrungen bei der anwendungsbedingten Nutzung von Großpackmitteln als Bergungsverpackungen
  • Beförderung von Spraydosen (Druckgaspackungen) in Verbindung mit der neuen GGAV 20
  • Neuerungen bei den Verkehrsträgern: Schienen-, See- und Luftverkehr sowie der Binnenschifffahrt

Preis: 320,00 €

zzgl. 19% MwSt

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