Fachkunde gemäß § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen

Seminar-Infos

4-Tageseminar zum Erwerb der Fachkunde für verantwortliche Personen im Sinne des § 5 AbfAEV i.V.m. §54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 01. Juni 2012 gelten auch wesentliche Neuerungen für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln gefährlicher Abfälle. Gemäß § 54 Abs. 1 gilt für Unternehmen, die einer dieser Tätigkeiten nachgehen, eine Erlaubnispflicht.

Der Lehrgang ist durch Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az. 52.04.93.32.47 vom 08.02.2021 staatlich anerkannt.

 

Hinweis: Da dieser Lehrgang inhaltlich mit unserem „Grundlehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und –makler“ identisch ist, erhalten Sie nach Abschluss des Lehrgangs auch die Bescheinigung über den Fachkundenachweis „Verantwortliche Person für Entsorgungsfachbetriebe gem. § 9 EfbV“.

 

Hinweise:
  • Dieser Grundlehrgang ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
  • Lehrgang wird in deutscher Sprache durchgeführt.
  • Deutschkenntnisse sind erforderlich.

 

Zielgruppe

Der Grundlehrgang richtet sich insbesondere an Inhaber oder Mitarbeiter, die für die Leitung und Beaufsichtigung im Sinne des § 5 AbfAEV i.V.m. § 54 KrWG betrieblich verantwortlich sind.

Inhalt

  • Hierarchie zw. EU-Recht, Bundes-, Landes- und Kommunales Recht
  • Einordnung des Abfallrechts und Stellung zu tangierenden Rechtsbereichen des Umweltrechts
  • Unterschiede Straf- und Ordnungsrecht, Umweltstraftatbestände
  • Abgrenzung nichtgefährliche und gefährliche Abfälle, sowie Deklaration von Abfällen
  • Pflichten als Sammler, Beförderer, Händler und Makler, deren Dokumentation, Nachweisführung, sowie Anforderungen an die Lagerung
  • Verantwortlichkeiten beim Entstehen von Abfall
  • Abfallvermittlung und Abfalltransport
  • Entsorgungsanlagen und deren Genehmigung, Zulassung(en), rechtliche Grundlagen und Genehmigungsmanagement
  • Eigenschaften, sowie chemische und physikalische Charakteristika von Abfällen
  • Technik und Betrieb von Entsorgungsanlagen
  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverantwortlichkeiten
  • Auszüge zur Ladungssicherung
  • Strafsituationen für den Halter bei Fahren ohne Führerschein §21 StVG
  • Gefahreigenschaften und Brandverhalten, insbesondere mit brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, Sauerstoff, ölverschmutzten Bindemitteln, verunreinigten Putzlappen, Alkalimetallverbindungen und Spraydosen u.v.m.
  • Pflichten zum Kapitel 1.10 ff ADR
  • Grundlagen Arbeitssicherheit
  • Grundlagen und Pflichten beim Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Abschluss

Zum Abschluss erhält der Teilnehmer zum Nachweis gegenüber der Behörde und dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung mit einer Auflistung der vermittelten Inhalte.

Preis: 880,00 €

zzgl. 19% MwSt

Seminar-Infos

Für die Leitung und Beaufsichtigung in Entsorgungsfachbetrieben verantwortliche Personen müssen zur Erhaltung ihres Fachkundenachweises mindestens alle zwei Jahre einen staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen. 

Verantwortliche Personen gemäß § 5 AbfAEV i.V.m. § 54 KrWG sind alle 3 Jahre zum Besuch eines anerkannten Fortbildungslehrgangs verpflichtet. Das Hauptaugenmerk auf Änderungen und Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht, sowie anderen tangierenden Rechtsbereichen.

Der Lehrgang ist durch Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az. 52.04.93.34.47 vom 08.02.2021 staatlich anerkannt.

Dieser Lehrgang ist gleichzeitig anerkannt als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall.

 

Hinweise:
  • Dieser Lehrgang ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.
  • Lehrgang wird in deutscher Sprache durchgeführt.
  • Deutschkenntnisse sind erforderlich.

 

Inhalt

  • Änderungen bzw. Neuerungen im nationalen und internationalen Abfallrecht, insbesondere im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Änderungen bzw. Neuerungen in den angrenzenden Rechtsgebieten Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Aktuelles zur Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV)
  • Aktuelles zum Gefahrguttransport Straße
  • Erläuterung von Praxisbeispielen
  • Änderungen bzw. Neuerungen in der Nachweis- und Registerführung
  • Ladungssicherung
 

Abschluss

Wir stellen eine anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme an dem Fortbildungslehrgang aus.

Preis: 450,00 €

zzgl. 19% MwSt

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