Fortbildung zur Fachkunde zu Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen nach Anhang 1.2 der TRGS 520

Seminar-Infos

Laut der „Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 520“, die am 09.09.2024 überarbeitet über das gemeinsame Ministerialblatt GMBL verbindlich veröffentlicht wurde, sind Fachkundige Personen jährlich fortzubilden. Hinweise zur Gestaltung der Fortbildung, die wir konkret umsetzen, sind im Anhang 1.2 der neuen TRGS 520 enthalten. Der Schwerpunkt unserer vorgeschriebenen Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen, technischen Entwicklungen und Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung der TRGS 520 und ADR. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt. Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung zur Fachkunde zu Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen der nach Anhang 1.2 der neuen TRGS 520, werden die geforderten Rechtsvorschriften eingehalten, stellen sich Umweltgefahren transparenter dar und es lassen sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu dieser Thematik gebracht.

Die Fortbildung ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.

Inhalt

Die genauen Inhalte für die Fortbildung zur Fachkunde zu Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen, die wir konkret einbinden, sind dem Anhang 1.1 der neuen TRGS 520 zu entnehmen.

 

Hier ausgewählte Ausschnitte:

  • relevante gefahrgutrechtliche Neuerungen
  • relevante kennzeichnungstechnische Neuerungen
  • relevante Änderungen im Chemikalienrecht, in der Gefahrstoffverordnung und im Technischen Regelwerk
  • Änderungen im Regelwerk der Unfallversicherungsträger
  • Zuständige Behörden, notwendige Vorbereitungen und vorzuhaltende Unterlagen bei Begehungen
  • Vorgehen bei unzulässigen Gewerbeanlieferungen
  • (gefährlichem) Fehlverhalten von Kunden
  • Stoffen, die von Sammelstellen nicht angenommen werden können oder dürfen (z. B. Pikrinsäure, Munition, radioaktive Stoffe)
  • offenen Gebinden
  • nach Ausnahme 20 GGAV nicht transportierbare Stoffe (z. B. Natrium, Kalium, Brom, Pikrinsäure)
  • Kundenansprache und ggf. Deeskalation in o. g. Situationen
  • Diskussion von Vorfällen
  • wild abgestellte Anlieferungen
  • Kapazitätsprobleme bei mobiler Sammlung
  • defekte Transportbehälter
  • Unfälle und Beinahe-Unfälle
  • Brandereignisse
  • Ereignisse im Zusammenhang mit Lithiumbatterien
  • Fallbeispiele und Übungen zur Einstufung und Sortierung
  • Beförderungspapiere und Nachweiswesen
  • Ladungssicherung (Erfahrungsaustausch)
  • Notfallmanagement, Alarmplan
  • Stand der Technik bei Erste-Hilfe-Maßnahmen (z. B. Notfall-Kits Flusssäure)
  • etc. siehe Anhang 1.2 der neuen TRGS 520.

Nach dem Anhang 1.2 der neuen TRGS 520 ist Lehrgangsdauer von mindestens 8 Lehreinheiten erforderlich.

Wir ergänzen das Tageseminar mit den Neuerungen zum ADR und bestätigen gerne auf Anfrage die Fortbildung zum Gefahrgutrecht nach Kapitel 1.3 ADR auf der Teilnahmebestätigung.

Unsere Referentinnen und Referenten verfügen über die nach der neuen TRGS 520 geforderten Erfahrung bei der Moderation, sowie über die Qualifizierung in dem jeweiligen Fachgebiet. Ebenso besitzen sie hinsichtlich der Sammlung und Sortierung gefährlicher Abfälle die geforderte fachliche Erfahrung und Ausbildung. Sie unterrichten wie durch die neue TRGS 520 aufgezeigt die Teilnehmer anhand praktischer Erfahrungen.  

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, auf der die besprochenen Lehrgangsinhalte vermerkt sind.

Preis: 325,00 €

zzgl. 19% MwSt

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