Der Gefahrgutfahrer

Seminar-Infos

Basis-Kurs gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßenfahrzeugen beteiligt sind, müssen ihre Fahrer besonders schulen. Als Gefahrgutfahrer (ADR-Fahrer) darf nur tätig werden, wer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt hat.

Inhalt

  • Rahmenlehrplan der IHK

Abschluss

Auf Wunsch schließen sich an die Seminare schriftliche Prüfungen vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an.

Preis: 240,00 €

zzgl. 19% MwSt

Seminar-Infos

Aufbau-Kurs Tank gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Inhalt

  • Rahmenlehrplan der IHK
 

Abschluss

Auf Wunsch schließen sich an die Seminare schriftliche Prüfungen vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an.

Preis: 200,00 €

zzgl. 19% MwSt

Seminar-Infos

Aufbau-Kurs gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Alle Unternehmen, die an der Beförderung explosiver Stoffe mit Straßenfahrzeugen beteiligt sind, müssen ihre Fahrer besonders schulen. Als Gefahrgutfahrer (ADR-Fahrer) der Klasse 1darf nur tätig werden, wer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und bereits eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt hat bzw. einen ADR-Schein besitzt.

Inhalt

  • Rahmenlehrnplan der IHK
  • Ergreifung von Maßnahmen nach Zwischenfällen und Unfällen

 

Zielgruppe

Das Aufbau-Kurs richtet sich an Verantwortliche und Personen, die an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligt sind und deren Arbeitsbereich die Beförderung von gefährlichen Stoffen der Klasse 1 bzw. explosiven Stoffen umfasst.

Abschluss

Auf Wunsch schließen sich an die Seminare schriftliche Prüfungen vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an.

Preis: 140,00 €

zzgl. 19% MwSt

Seminar-Infos

Aufbau-Kurs gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Alle Unternehmen, die an der Beförderung radioaktiver Stoffe mit Straßenfahrzeugen beteiligt sind, müssen ihre Fahrer besonders schulen. Als Gefahrgutfahrer (ADR-Fahrer) der Klasse 7 darf nur tätig werden, wer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und bereits eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt hat bzw. einen ADR-Schein besitzt.

Inhalt

  • Rahmenlehrnplan der IHK
  • Ergreifung von Maßnahmen nach Zwischenfällen und Unfällen

 

Zielgruppe

Das Aufbau-Seminar richtet sich an Verantwortliche und Personen, die an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligt sind und deren Arbeitsbereich die Beförderung von gefährlichen Stoffen der Klasse 7 bzw. radioaktiven Stoffen umfasst.

Abschluss

Auf Wunsch schließen sich an die Seminare schriftliche Prüfungen vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an.

Preis: 210,00 €

zzgl. 19% MwSt

Seminar-Infos

Auffrischung gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Inhalt

  • Rahmenlehrnplan der IHK
  • Ergreifung von Maßnahmen nach Zwischenfällen und Unfällen

Zielgruppe

Das Aufbau-Seminar richtet sich an Verantwortliche und Personen, die an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligt sind und deren Arbeitsbereich die Beförderung von gefährlichen Stoffen der Klasse 7 bzw. radioaktiven Stoffen umfasst.

Abschluss

Auf Wunsch schließen sich an die Seminare schriftliche Prüfungen vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an.

Preis: 255,00 €

zzgl. 19% MwSt

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