Fast alle Unternehmen müssen seit 1. Juli 2022 Verpackungen, die sie in Verkehr bringen, registrieren. Die Vorschriften für Gewerbeabfall wurden ebenfalls geändert. Unternehmen müssen Änderungen ermitteln und umsetzen.
Ausnahme 20 (B, E, S) GGAV vs. Abs. 4.1.1.5.3Die Herausforderungen für den „Sachkundigen“ bei Abfallbeförderungen
Bei den Hamburger Gefahrgut-Tagen hielten Bernhard Jäger und Franziska Faustmann