Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler

Seminar-Infos

In der Entsorgungswirtschaft tätige Unternehmen können sich gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen.

Dazu müssen u.a. die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen die erforderliche Fachkunde durch die bescheinigte Teilnahme an einem staatl. anerkannten Grundlehrgang nachweisen (§9 EfbV).
Das gleiche gilt für die Erlangung der Fachkunde i.V.m. § 54 KrWG zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen gemäß der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler (§5 AbfAEV).

Staatlich anerkannte Grundlehrgänge gemäß Änderungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az. 52.04.93.32.47 vom 08.02.2021.

Dieser Grundlehrgang ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.

 

Inhalt

  • Grundlage bilden die gesetzlichen Lehrinhalte u.a.:

    • Hierarchie zw. EU-Recht, Bundes-, Landes- und Kommunales Recht
    • Verantwortliches Handeln
    • Unterschiede Straf- und Ordnungsrecht, Umweltstraftatbestände
    • Abgrenzung nichtgefährliche und gefährliche Abfälle, sowie Deklaration von Abfällen
    • Pflichten
    • Rechtliche Grundlagen des Entsorgungsfachbetriebs, EfbV und LAGA M36
    • Abfallvermittlung
    • Entsorgungsanlagen und deren Genehmigung
    • Rechtsvorschriften zur Nachweisführung und Nachweisverfahren, Registerführung, Ausnahmeverfahren bei freiwilliger Rücknahme
    • Baseler Abkommen
    • Rahmenbedingungen beim Gefahrguttransport
    • Grundlagen Arbeitssicherheit
    • Grundlagen und Pflichten beim Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

 

Abschluss

Wir stellen eine anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme an dem Grundlehrgang aus.

Preis: 880,00 €

zzgl. 19% MwSt

Seminar-Infos

Für die Leitung und Beaufsichtigung in Entsorgungsfachbetrieben verantwortliche Personen müssen zur Erhaltung ihres Fachkundenachweises mindestens alle 2 Jahre einen staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen.

Verantwortliche Personen von Betrieben die Abfälle ausschließlich transportieren sind alle 3 Jahre zum Besuch eines anerkannten Fortbildungslehrgangs verpflichtet.

Staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß Änderungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az. 52.04.93.34.47 vom 08.02.2021

Dieser Lehrgang ist gleichzeitig anerkannt als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall.

Der Fortbildungslehrgang ist auch als Inhouse-Veranstaltung möglich.

 

Inhalt

  • Änderungen bzw. Neuerungen im nationalen und internationalen Abfallrecht, insbesondere im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Änderungen bzw. Neuerungen in den angrenzenden Rechtsgebieten Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Aktuelles zur Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV)
  • Aktuelles zum Gefahrguttransport
  • Erläuterung von Praxisbeispielen
  • Änderungen bzw. Neuerungen in der Nachweis- und Registerführung
  • Erfahrungsaustausch
 

Abschluss

Wir stellen eine anerkannte Bescheinigung über die Teilnahme an dem Fortbildungslehrgang aus.

Preis: 450,00 €

zzgl. 19% MwSt

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